Hat das Statistische Bundesamt für die Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik dem Antragsteller vereinfachte Verfahren in Form von magnetischen Datenträgern (Diskette, Magnetband, Magnetbandkassette) erlaubt, so wird ihm eine 16stellige Kennummer für die Anwendung dieses Sonderverfahrens zugeteilt. Sie ist entsprechend der Vereinbarung mit dem Statistischen Bundesamt zu verwenden.
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