Eine sogenannte unverbindliche («weiche») Patronatsklausel, in der eine Muttergesellschaft gegenüber den Darlehensgebern ihrer Tochtergesellschaft erklärt, daß sie von einer Darlehensaufnahme der Tochtergesellschaft Kenntnis genommen hat. Im Inlands- und Auslandsgeschäft zählt die Kenntnisnahmeklausel zu den «atypischen Sicherheiten», da sie keine Übernahme einer vertraglichen Zahlungsverpflichtung beinhaltet.
Patronatserklärung
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