Steuerdurchführungsverordnung
Die KStDV vom 14. Juni 1977 blieb unbeschadet von Gesetzesänderungen und Neufassung des KStG unverändert. Sie enthält nur sieben Paragraphen und regelt im wesentlichen die Abgrenzung bestimmter steuerbefreiter Pensions und Unterstützungskassen sowie kleinerer Versicherungsvereine.
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