ist eine Form der Organisation, bei der - Instanzen (Stellen mit Entscheidungs- und Weisungsbefugnissen) mit mehreren Personen besetzt sind (Kollegialinstanzen). Dies geschieht vor allem in der Unternehmensleitung wegen der vielfältigen und unterschiedlichen Problemkreise, die dort anfallen. Meist spezialisiert sich jeweils ein Mitglied solcher Instanzen auf ein bestimmtes Gebiet. Beispiel sind Vorstandsgremien, in denen jeweils ein Mitglied für Finanzen, Verwaltung von Beteiligungen, Vertrieb, Technik und Forschung, Produktion, Personal usw. zuständig ist. Die Mitglieder sind an den Entscheidungen gleichberechtigt beteiligt. Gegensatz: Direktorialsystem.
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