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Kombilohn

mit diesem Begriff werden Modelle belegt, die eine öffentliche Bezuschussung geringer Erwerbseinkommen vorsehen. Ziel dieser Modelle ist es, Personen mit einem zeitweise oder dauerhaft geringen Einkommenspotenzial zu einer abhängigen Erwerbstätigkeit (Erwerbstätige) zu motivieren. Dahinter steht die Überlegung, dass im Niedriglohnbereich Arbeitsplätze nicht besetzt werden können, weil zum einen die Differenz zwischen den Sozialleistungen und dem möglichen verfügbaren Einkommen für bestimmte Personengruppen zu gering zur Arbeitsaufnahme ist und zum anderen die latent vorhandenen Tätigkeiten nicht ausgeübt werden, weil die Lohnerwartungen über der Produktivität liegen. Staatliche Transferleistungen sollen diese Diskrepanz zumindest teilweise ausgleichen. (negative Einkommensteuer)

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