Instrument zur Verknüpfung von Steuer- und Transfersystem, dessen Ursprünge bis in das 18. Jahrhundert zurückreichen. Die Integration von Steuer- und Transfersystem erfolgt durch eine Verlängerung des Steuersystems nach unten, sodass jeder Steuerpflichtige, der zu wenig verdient, urn Steuern zu zahlen, negative Steuern, also Transfers, beispielsweise über das Finanzamt ausbezahlt bekommt. Diese Transfers würden maximal in Höhe des Existenzminimums geleistet und mit steigendem Erwerbseinkommen abnehmen, bis ab einer bestimmten Einkommenshöhe wieder Steuern zu zahlen sind. Der Vorteil dieses Systems liegt in seiner Transparenz für die Steuerzahler bzw. Transferempfänger. Gegenüber dem gegenwärtigen System gäbe es keine Sprungstellen im System, die zu plötzlichen Zusatzbelastungen führen. Der Nachteil wird meist in relativ hohen Kosten gesehen.
versucht, die Vielzahl staatlicher Transferleistungen systematisch mit der Einkommensteuer zu verknüpfen, um so ein einheitliches Steuer-/Transferzahlungssystem zu schaffen, das Bedürftigkeitsprüfungen überflüssig macht. Für Transferleistungen (negative Einkommensteuer) und für Steuerzahlungen (positive Einkommensteuer) ist eine einheitliche Bemessungsgrundlage, das Einkommen, massgeblich. Die einzelnen in der Literatur diskutierten Varianten unterscheiden sich in erster Linie durch den Tarifverlauf und lassen sich auf folgenden Grundtyp reduzieren: Es wird ein Einkommensbetrag festgelegt, bei dem der Bürger weder Steuern zu zahlen hat noch staatliche Transferleistungen erhält. Für Einkommen, die diese Einkommensgrenze überschreiten, sind Steuern zu entrichten. Dagegen haben Burger, deren Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, Anspruch auf staatliche Transferzahlungen. Diese nehmen mit sinkendem Einkommen zu und haben die Aufgabe, das Existenzminimum zu sichern. Die Vorteile dieses Konzepts liegen vor allem in der erhöhten Transparenz des Transfersystems, der Vermeidung unerwünschter Kumulationseffekte durch den Übergang vom Kausal- zum Finalprinzip und möglicher administrativer Ersparnisse. Nachteilig ist, dass mit den ungebundenen Transfers bestimmte verhaltenslenkende Wirkungen weitgehend ausgeschlossen sind und der Komplexität verteilungspolitischer Ziele nicht Rechnung getragen wird.
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