Bezeichnung für die in einem » Konzern in Beziehung zueinander stehenden (Konzern) Unternehmen. Entscheidend für das Konzernver hältnis ist allein das Kriterium der einheitlichen Leitung (Leitung, einheitliche) ($ 18 AktG 1965). Fehlt die einheitliche Leitung, ist zwischen abhängigen und herrschenden Unter nehmen kein Konzernverhältnis gegeben.
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