verpflichtet beim Kauf gewünschter Produkte zur Abnahme auch anderer Erzeugnisse eines marktbeherrschenden Anbieters, der dadurch die Möglichkeit erhält, weniger bedarfsgerechten Teilen seines Sortiments zum Erfolg zu verhelfen und neue Artikel zu besonders günstigen Konditionen in den Markt einzuführen. Die Wettbewerbsposition marktschwächerer konkurrierender Unternehmen wird dadurch beeinträchtigt (Behinde rungsmissbrauch). Zudem werden Markt- zutrittsschranken begründet und Abnehmer in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt.
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