KOSTEN DER MENSCHLICHEN GESELLSCHAFT (STEUERN)
Einen weiteren bedeutenden Kostenfaktor stellen Steuern dar. Die Bestimmungen in Zusammenhang mit dieser Kostenart sind im Steuerrecht verankert.
Hinsichtlich der Steuern ist aus Sicht der Kostenrechnung Folgendes zu beachten:
- Personalabhängige Steuern (Kommunalsteuern, Dienstgeberbeitrag) wurden bei den Personalkosten bereits erwähnt und in den Lohn- und Gehaltsnebenkosten berücksichtigt.
- Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer werden im Gewinnzuschlag gedeckt
- Grundsteuer, KfZ-Steuer, Versicherungssteuer (einschließlich der motorbezogenen Versicherungssteuer) sowie die übrigen Betriebssteuern haben Kostencharakter.
Oftmals ist es in der Kostenrechnung erforderlich diese Steuern und Abgaben zeitlich abzugrenzen.
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