Sonderform der Umsatzsteuer für Versicherungsentgelte an Versicherungsunternehmen in Höhe von z.Zt. (1990) 5 %. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, u. a. für alle gesetzlichen und privaten Lebens- und Krankenversicherungen. Das Aufkommen betrug 1990 4,4 Mrd. EUR.
Versicherungsbeiträge unterliegen der Versicherungssteuer. Der Steuersatz beträgt seit Jahresbeginn 2002 16 Prozent. Lebens- und Krankenversicherungen sind vom Gesetzgeber von der Versicherungssteuer ebenso ausgenommen wie die Beiträge zur Sozialversicherung. Das Versicherungssteueraufkommen steht ausschliesslich dem Bund zu. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Der Versicherer zieht die Versicherungssteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab. Die Ausnahmen von der 16-prozentigen Steuer sind: die Feuer-und die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, bei der die Versicherungssteuer jeweils zehn Prozent beträgt; Gebäude- und Hausratversicherung mit Feueranteil - Versicherungssteuer bei der Gebäudeversicherung 13,75 Prozent, bei der Hausratversicherung 14 Prozent; Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr, bei der die Versicherungssteuer drei Prozent des Versicherungsentgelts beträgt.
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