Die Kostenelastizität gibt das Verhältnis zwischen einer infinitesimal kleinen relativen Änderung der Kostenhöhe und des diese Änderung bewirkenden zusätzlichen Einsatzes, bezogen auf die ursprüngliche Einsatzhöhe eines Kostenbestimmungsfaktors an. Als Kostenbestimmungsfaktor wird häufig die Ausbringungsmenge verwendet.
Kostenelastizität (auch genannt Kostenreagibilität, Reagibilitätsgrad) zeigt, wie sich eine einzelne Kostenart ändert, sofern sich ein Kostenbestimmungsfaktor (meist Beschäftigung) ändert. Sie gibt an, um wieviel Prozent sich die Kosten ändern, wenn sich die Beschäftigung um ein Prozent ändert.
Diese Relation kann größer als 1 (progressive Kosten), gleich 1 (proportionale Kosten), oder kleiner als 1 (degressive Kosten) sein (Kostenreagibilität). Ist die Relation 0, so handelt es sich um fixe Kosten, die bei Änderung der Ausbringungsmenge keiner Änderung unterliegen.
Die Kostenelastizität ist verwandt mit dem Variator. Die Kostenelastizität ist das Verhältnis E der relativen Änderung der Gesamtkosten (dK/K) zur relativen Änderung der Beschäftigung (dx/x): E = dK/K: dx/x Sie bildet ein Mass zur Charakterisierung von Kostenverläufen. Relative Änderung bedeutet hierbei, dass die infinitesimal kleine Änderung der Gesamtkosten (dK) bzw. der Beschäftigung (dx) jeweils zum zugehörigen absoluten Wert (K bzw. x) in Beziehung gesetzt wird. Durch Umformung kann die Kostenelastizität als Quotient von Grenzkosten und Durchschnittskosten dargestellt werden.
Es gilt:
Kostenelastizität =
relative Kostenänderung
= -----------------------------------
relative Beschäftigungsänderung
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