Das Kostenstellenausgleichsverfahren (K.) ist ein unvollständiges, nicht exaktes Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei dem die leistende Kostenstelle der empfangenden die der innerbetrieblichen Leistung direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten) sowie anteilige Gemeinkosten in Rechnung stellt.
Als Regel gilt: Innerbetriebliche Leistungen werden in gleicher Weise kalkuliert wie Absatzleistungen.
Problem: Man arbeitet beim Kostenstellenausgleichsverfahren mit vorläufigen Zuschlagssätzen, denen eine Gemeinkostenschlüsselung zugrunde liegt. Die Schlüsselung bedingt einen Umlagefehler, der tendenziell mit steigen der Gemeinkostenhöhe steigt.
Beispiel:
Die Fertigungshauptkostenstelle I liefert an die Stelle II Werkzeuge, für die direkt zurechenbare Kosten in Höhe von 4 000 EUR entstanden sind.
Die primären Gemeinkosten der Stellen vor Verrechnung der innerbetrieblichen Leistung betragen in I 100 000 EUR und in II 150 000 EUR; in I kalkuliert man mit einem Gemeinkostenzuschlagssatz von 200 %.
Das Kostenstellenausgleichsverfahren dient der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen zwischen den Kostenstellen. Die Einzelkosten der innerbetrieblichen Leistungen der leistenden Kostenstellen werden den empfangenden Kostenstellen als sekundäre Gemeinkosten belastet. Die Gemeinkosten der innerbetrieblichen Leistungen werden auch den leistenden Kostenstellen gutgeschrieben und den empfangenden Kostenstellen belastet. Gutschriften und Belastungen an Einzel- und Gemeinkosten der innerbetrieblichen Leistungen müssen sich dabei ausgleichen, sofern man sich der exakten Gleichungsverfahren bedient und nicht mit Sollsätzen arbeitet. Durch diese Verrechnung, welche im Betriebsabrechnungsbogen vorgenommen wird, wird ein Ausgleich der gesamten Kostenstellenrechnung erreicht.. Das Verfahren findet meist dann Anwendung, wenn Fertigungskostenstellen an der Erstellung innerbetrieblicher Leistungen beteiligt sind.
Das Kostenstellenausgleichsverfahren ist ein Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei dem gegenseitige Leistungsbeziehungen zwischen den Kostenstellen berücksichtigt werden. Jede Vor- oder Endkostenstelle, die innerbetriebliche Leistungen erstellt und an andere Stellen weitergibt, wird um die Kosten der gelieferten Leistungen entlastet, während die empfangenden Stellen entsprechende Belastungen erhalten. Die Verrechnung des gegenseitigen Leistungsaustausches kann über das Gutschrift-Lastschrift-Verfahren, das Gleichungsverfahren oder ein iteratives Verfahren der wiederholten Umlage erfolgen. Beim GutschriftLastschriftVerfahren nimmt man Verrechnungspreise für die innerbetrieblichen Leistungen an. Diese können z. B. in Anlehnung an die Höhe der Güterströme und Kosten vergangener Perioden festgelegt werden. Die gelieferten innerbetrieblichen Leistungen werden mit den Verrechnungspreisen bewertet, die abgebenden Stellen um den jeweiligen Betrag entlastet und die empfangenden Stellen mit ihm belastet. Sofern bei den Vorkostenstellen die Summe aus primären Kosten sowie Kostenbe und entlastungen für gelieferte und empfangene innerbetriebliche Leistungen gleich Null ist, wird die Differenz in einer anschließenden »DeckungsumUge« mit Hilfe eines Schlüssels auf die Endkostenstellen verteilt. Eine exakte Verrechnung der umzulegenden Kosten erreicht man über das Gleichungsverfahren. Für jede Vor und Endkostenstelle werden die Gesamtkosten als Summe aus primären Kosten u; und verbrauchten sek und ären Kosten ermittelt. Bezeichnet man den Anteil der einer Stellezugeflossenen Leistungen an der Gesamtleistung und damit den Gesamtkosten Kj der Stelle mit ajj, so berechnet sich die Summe aus primären und sek und ären Kosten der Kostenstelledurch die Gleichung K; Ui+ E airK, für alle 1,. . ., n Das aus ihnen gebildete simultane Gleichungssystem für alle bzw. j=l,. . ., n Vor und Endkostenstellen wird nach den Gesamtkosten K; je Stelle aufgelöst. Dann kann man die Kosten der innerbetrieblichen Leistungen als Anteile an den Gesamtkosten K; der jeweiligen Stelle berechnen und die einzelnen Kostenstellen mit ihnen be bzw. entlasten. Das iterative Verfahren der wiederholten Umlage ähnelt dem Kostenstellenumlageverfahren. Die Kosten der innerbetrieblichen Leistungen werden nacheinander auf die empfangenden Kostenstellen verteilt. Nach einem ersten Durchgang, in dem alle Vorkostenstellen berücksichtigt worden sind, bleibt daher bei einzelnen Vorkostenstellen eine Belastung. Diese Kosten werden in einem zweiten Durchgang erneut verteilt. Da hierbei jede Stelle nur Anteile an diesen verbleibenden Kosten empfängt, nimmt die Höhe der umzulegenden Kosten laufend ab. Man führt iterativ so viele Durchgänge der Kostenverteilung durch, bis die Restbeträge vernachlässigbar klein sind. Das Ergebnis konvergiert gegen die mit dem Gleichungsverfahren zu berechnenden exakten Werte entsprechend der Zahl durchgeführter Iterationsschritte. Mit den Methoden des Kostenstellenausgleichsverfahren kann lediglich eine verrechnungstechnisch genaue Verteilung der sek und ären Kosten erzielt werden. Inwieweit die Verteilung von Fixkosten bzw. Gemeinkosten als verursachungsgerecht bzw. zweckmäßig anzusehen ist, hängt von der Beachtung der Kostenzurechnungsprinzipien ab. In den unterschiedlichen Kostenrechnungssystemen werden je nach Beachtung und Auslegung dieser Prinzipien unterschiedlich hohe Anteile an den sekundären Kosten in die Verteilung einbezogen.
Fertigungshauptkostenstelle I Fertigungshauptkostenstelle II
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Primäre Gemein-
kosten 100 000 EUR 150 000 EUR
Verrechnung der
der Einzelkosten
der innerbetrieb-
lichen Leistung - 4 000 EUR + 4 000 EUR
Verrechnung der
Gemeinkosten der
innerbetrieblichen
Leistung - 8 000 EUR + 8 000 EUR
Gemeinkosten nach
Verrechnung der
innerbetrieblichen
Leistung 88 000 EUR 162 000 EUR
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