Landesgarantiekassen sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, für Klein- und Mittelbetriebe Bürgschaften gegenüber Kreditgebern zu übernehmen. Ziel ist die Unterstützung dieser Betriebe bei der Krediterlangung. Kreditgarantiegemeinschaften sind überwiegend branchenorientiert und in nahezu allen Bundesländern zu finden (Subventionsfinanzierung).
Das sind privatwirtschaftlich organisierte Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, insbesondere der gewerblichen Wirtschaft wie dem Handel, dem Handwerk, dem Gaststätten- und Beherbergungswesen usw., die gegenüber den Kreditinstituten Ausfallbürgschaften (Bürgschaft) für Kredite an ihre Mitgliedsbetriebe übernehmen, wenn diesen Betrieben die üblichen Sicherheiten (Kreditsicherheit) nicht zur Verfügung stehen.
Abk.: KGG. Entspr.: Bürgschaftsbank. Spezialbank der Kreditleihe. Übernimmt Bürgschaften und Garantien zu Gunsten mittelständischer Unternehmen, um diese dadurch bei anderen Banken kreditwürdig zu machen. Die ersten KGG wurden im Bereich des Handwerks als Selbsthilfeorganisationen gegründet; heute finden sich solche Institutionen, da sie sich gut bewährten, auch in anderen Wirtschaftszweigen, so für den Handel, das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Industrie, den Gartenbau, die Landwirtschaft. Die von den KGG zu übernehmenden Bürgschaften dürfen bis zu 80% des jeweiligen Kredites betragen; die restlichen 20% des Kreditbetrags hat der Kredit nehmende Betrieb in Form banküblicher Sicherheiten selbst beizubringen. Der Kredit, für den die Bürgschaft gewährt wird, muss vorrangig für Betriebserweiterungen, Rationalisierungs- u.a. produktive Investitionen verwendet werden. Gegenüber den KGG übernimmt die öffentliche Hand für deren Bürgschaften Rückbürgschaften bis zu 65%, wobei der Bund 60%, die Länder 40% des rück verbürgten Ausfall teils tragen. KGG sind Kreditinstitute i. S. d. KWG, da sie Garantiegeschäfte betreiben.
Sammelbezeichnung für Institutionen, z.B. Bürgschaftsbanken die insbesondere für mittelständische Unternehmen Existenzgründungskredite geben.
In der Regel von Kammern, Verbänden sowie einzelnen Kreditinstituten getragene Gesellschaften, deren Aufgabe es ist, durch Übernahme von Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten kleinen und mittleren Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung für die Finanzierung von Investitionen zu helfen. Durch diese Bürgschaften können unzureichende bankmäßige Sicherheiten des jeweiligen Kreditnehmers bis zu maximal 80% des beantragten Kreditbetrages ergänzt werden.
Gesellschaften, die kleineren und mittleren Unternehmen bei der Investitionsfinanzierung durch Übernahme von Bürgschaften gegenüber den kreditgebenden Banken helfen. Träger dieser Gesellschaften sind in der Regel Kreditinstitute, jedoch auch Verbände und Kammern. Es werden bevorzugt Unternehmen unterstützt, bei denen keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten für die beantragten Kredite zur Verfügung stehen, die jedoch hinsichtlich Branche, Produkt und Management positiv und zukunftsorientiert eingeschätzt werden.
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