Risiken, die sich für kreditgewährende Banken ergeben. Zum Beispiel:
Bonitätsrisiko: Bezeichnet die Gefahr, daß der Schuldner seinen Zins-, Provisions- oder Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (Einzeldebitorenrisiko) oder daß der Heimatstaat des Schuldners seine Zahlungsfähigkeit einschränkt bzw. aussetzt (Länderrisiko).
Rentabilitätsrisiko: Gefahr, daß der erwartete wirtschaftliche Erfolg durch behördliche Maßnahmen (zum Beispiel neue Steuern, Einführung von Mindestreserven) oder durch vorzeitige Kreditkündigung seitens des Schuldners nicht eintritt.
Refinanzierungsrisiko: Gefahr einer allgemeinen Liquiditätskrise. Es umfaßt darüber hinaus das individuelle Beschaffungsrisiko, insbesondere bei Roll-Over-Krediten der kreditgebenden Banken. Diesen Unsicherheiten versuchen Banken durch Risikobegrenzung und Risikovorsorge zu begegnen. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehören eingehende Prüfungen der kreditvertraglichen Regelungen sowie die Refinanzierungssicherung durch Vertragsklauseln, wie zum Beispiel der Verfügbarkeitsklausel, der Marktstörungsklausel, der Rechtswidrigkeitsklausel, der Kostenerhöhungs- und Mindestreserveklausel, der Steuerklausel, Klauseln zur Gestaltung von Anzahlungsvoraussetzungen (Conditions Precedent), Klauseln mit Garantien des Kreditnehmers (Representations and Warranties), Verpflichtungen des Kreditnehmers (Convenience) sowie Kündigungsklauseln (Default).
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