maximal mögliches Finanzierungsvolumen (Kreditangebot) eines Bankbetriebes. Um ihr Finanzierungsvolumen auszuweiten, benötigt eine Bank • liquide Mittel, die durch das bisherige Geschäft noch nicht gebunden oder die von Dritten beschaffbar sind, und • Eigenkapital, weil es im Interesse der Risikobegrenzung üblich ist, das Finanzierungsvolumen nicht über ein bestimmtes Vielfaches des Eigenkapitals hinaus auszuweiten. Nach den Vorschriften der staatlichen Bankenaufsicht ist in Deutschland das Volumen der Kredite und Beteiligungen einer Bank auf das 18 fache ihres Eigenkapitals begrenzt. Ausser vom Volumen der noch nicht gebundenen liquiden Mittel (Überschussreserve) und des noch nicht gebundenen Eigenkapitals hängt der Umfang zusätzlich möglicher Finanzierungen auch davon ab, in welchem Masse sie liquide Mittel bzw. Eigenkapital "verbrauchen" (Verbrauchskoeffizient). Soweit sich z. B. Verfügungen von Kreditkunden auf anderen Konten bei derselben Bank als Gutschrift niederschlagen, werden für die Kredite keine liquiden Mittel "verbraucht". Kredite an den Staat z.B. "verbrauchen" kein Eigenkapital, weil sie als risikolos gelten und deshalb auch bei der Begrenzung des Finanzierungsvolumens auf das 18 fache des Eigenkapitals nicht berücksichtigt werden. Literatur: Deppe, H.-D., Bankbetriebliches Wachstum, Stuttgart 1969.
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