kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
(Ggs. Debitoren)
1. Im buchhalterischen/bilanziellen Sinne: Verbindlichkeiten an Dritte, vornehmlich an die Lieferanten eines Unternehmens.
2. Bezogen auf Personen: Gläubiger.
Ältere Bezeichnung für die Gläubiger und die an diese gebuchten Verbindlichkeiten. Bei Banken die Kunden, für die ein Guthaben gebucht worden ist.
(lateinisch: Gläubiger) Bezeichnung für Personen, die Lieferungen und Leistungen auf Kredit gewährt haben.
Ein Kreditor ist ein Gläubiger, der Waren oder Dienstleistungen auf Kredit geliefert hat. Die Schuldner der Kreditoren nennt man Debitoren. Seine Lieferungen und Leistungen verbucht der Kreditor auf einem sogenannten Debitorenkonto.
Verbindlichkeiten
Gläubiger einer Bank, d. h. Kunden, die bei einer Bank Guthaben unterhalten. Gegensatz: Debitoren.
Bezeichnung für Gläubiger.
Verbindlichkeiten in der Bilanz (Passivseite). Der Gegensatz dazu sind (siehe) Debitoren.
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