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kurzfristige Finanzplanung

Siehe Finanzplanung

Die kurzfristige Fi­nanzplanung hat zum Ziel, das finanzielle Gleich­gewicht der Unternehmung in jeder Teilperiode des Planungszeitraums sicherzustellen. Zu die­sem Zweck muss sie zunächst alle Einnahmen und Ausgaben prognostizieren, wie sie sich aus der operativen Planung des Realgüterprozes­ses auf der Basis des fixierten Produktpro­gramms ergeben. Sie muss also z.B. die Einnah­men aus Umsatzerlösen und Zinserträgen erfas­sen und sie muss die Ausgaben für Löhne und Gehälter, den Einkauf von Roh-, Hilfs- und Be­triebsstoffen, Mieten etc. abschätzen. Darüber hinaus muss sie die aus der strategischen Pla­nung resultierenden Einnahmen und Ausgaben für die betrachtete Periode zusammenstellen. Alle diese Einnahmen- und Ausgabenströme müssen für die Teilperioden des Planungszeit­raums gegenübergestellt und die entsprechen­den Finanzüberschüsse und Finanzdefizite regi­striert werden. Die Anlage von Finanzüberschüs­sen und die Deckung von Finanzdefiziten ist dann Aufgabe der kurzfristigen Finanzplanung im engeren Sinne. Es müssen die nach Zeitdauer und allen übrigen Konditionen geeigneten Anla­ge- und Finanzierungsmöglichkeiten eruiert wer­den. Aus diesem Handlungspotential sind dann solche Alternativen auszuwählen, die einerseits den kurzfristigen Finanzgewinn (Differenz von kurzfristigen Finanzerträgen und kurzfristigen Fi­nanzaufwendungen) optimieren und andererseits das finanzielle Gleichgewicht für jede Teilperiode des Zahlungszeitraums sicherstellen.

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