Siehe Finanzplanung
Die kurzfristige Finanzplanung hat zum Ziel, das finanzielle Gleichgewicht der Unternehmung in jeder Teilperiode des Planungszeitraums sicherzustellen. Zu diesem Zweck muss sie zunächst alle Einnahmen und Ausgaben prognostizieren, wie sie sich aus der operativen Planung des Realgüterprozesses auf der Basis des fixierten Produktprogramms ergeben. Sie muss also z.B. die Einnahmen aus Umsatzerlösen und Zinserträgen erfassen und sie muss die Ausgaben für Löhne und Gehälter, den Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Mieten etc. abschätzen. Darüber hinaus muss sie die aus der strategischen Planung resultierenden Einnahmen und Ausgaben für die betrachtete Periode zusammenstellen. Alle diese Einnahmen- und Ausgabenströme müssen für die Teilperioden des Planungszeitraums gegenübergestellt und die entsprechenden Finanzüberschüsse und Finanzdefizite registriert werden. Die Anlage von Finanzüberschüssen und die Deckung von Finanzdefiziten ist dann Aufgabe der kurzfristigen Finanzplanung im engeren Sinne. Es müssen die nach Zeitdauer und allen übrigen Konditionen geeigneten Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten eruiert werden. Aus diesem Handlungspotential sind dann solche Alternativen auszuwählen, die einerseits den kurzfristigen Finanzgewinn (Differenz von kurzfristigen Finanzerträgen und kurzfristigen Finanzaufwendungen) optimieren und andererseits das finanzielle Gleichgewicht für jede Teilperiode des Zahlungszeitraums sicherstellen.
Vorhergehender Fachbegriff: kurzfristige Finanzierung | Nächster Fachbegriff: Kurzfristige Fremdfinanzierung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|