1955 vom Bund und dem Land Niedersachsen beschlossenes und zunächst für zehn Jahre vorgesehenes regionales Förderungsprogramm für ein "von der Natur benachteiligtes Gebiet" (ähnliche Programme: Emslandpro- gramm (ab 1951), Programm Nord (1953), Alpenplan (1955)). Die Massnahmen, die zwei Regierungsbezirke und 17 Landkreise entlang der deutschen Nordseeküste betreffen, umfassten vorrangig Deicherhöhungen, Sperrwerke, Neueindeichungen, unterstützt durch "Arbeiten hinter dem Deich", wie Entwässerungsarbeiten, Befestigung von Wirtschaftswegen, Flurbereinigung und Massnahmen der Dorferneuerung, so dass auch die Förderungen nach dem "Grünen Plan" in Anspruch genommen werden konnten. Die Aufgaben des Küstenplanes wurden übernommen in die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
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