Neben Bund, Gemeinden und sonstigen öffentlichen rechtlichen Körperschaften gibt es auch Anleihen, die von den Ländern emittiert werden. Die mittel- und langfristigen Länderanleihen werden als Finanzierungsinstrument eingesetzt, um große, durch den ordentlichen Haushalt nicht oder nur schwer zu deckende Beträge für Investitionszwecke (z. B. Straßen-, Kanalbau, Investitionen im Hochschulbereich etc.) zu finanzieren. Allerdings präferieren die Bundesländer das Schuldscheindarlehen als Finanzierungsinstrument gegenüber den Länderanleihen.
Länderanleihe ist ein Wertpapier über eine Forderung mit festem Zinssatz (Obligation).
siehe Anleihe der öffentlichen Hand.
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