Die Arbeiten in der Landwirtschaft werden eingeteilt in termin-(zeitspannen-)gebundene, nicht termin-(zeitspannen-)gebundene und laufende (regelmässig anfallende) Arbeiten. Zeitspannen sind Frühjahrsbestellung, Hackfruchtpflege-Heuernte, Frühgetreideernte, Spätgetreideernte, Frühherbstarbeiten und Spätherbstarbeiten. Die Länge der einzelnen Zeitspannen ist für die verschiedenen Klimagebiete unterschiedlich; sie werden anhand phänologischer Daten ermittelt. Masseinheiten der Arbeit in der Landwirtschaft sind die Arbeitskräftestunde (AKh) und die Arbeitskrafteinheit (AK): 1 AK = eine das Jahr über voll tätige Arbeitskraft (Voll-AK) = 2200 AKh/Jahr. Die Umrechnung der Familienarbeitskräfte in Voll-AK erfolgt nach dem Alter: 14 bis 16 Jahre = 0,7 AK, 17 bis 65 Jahre 1,0 AK, über 65 Jahre 0,3 AK. Vielfach werden auch die Arbeiten in einer Landwirtschaftsunternehmung von anderen Unternehmungen (Lohnunternehmer, Gemeinschaften) durchgeführt (z.B. Mähdrusch, Transporte, Buchführung); hier spricht man dann von Dienstleistungen.
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