werden eingeteilt in: (1) Güter (Boden und landwirtschaftliches Besatzvermögen). Der Boden ist in der Landwirtschaft nicht nur Produktionsstandort, sondern aufgrund seiner "pflanzenhervorbringenden Kraft" (Bodenfruchtbarkeit) auch ein eigenständiger Produktionsfaktor. Betriebswirtschaftlich zählen zu den Eigenschaften des Bodens: Un- vermehrbarkeit, Unbeweglichkeit und Unzerstörbarkeit. (2) Dienste (Arbeit, Dienstleistungen); (3) Rechte, Ansprüche gegenüber Dritten auf bestimmte Leistungen oder Leistungsmöglichkeiten sind z.B. Beteiligungen, Brennrechte, Lizenzen, Lieferrechte, Abnahmerechte, Kontingente, Überfahrrechte, Weiderechte, Nutzungsrechte.
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