unterscheidet sich in seinem sachlichen Inhalt deutlich von dem Gewinn der übrigen Wirtschaftszweige, da er noch die Lohnansprüche der nicht entlohnten Familienarbeitskräfte enthält. Dieser Unterschied ist u. a. für die Berechnung weiterer Kennzahlen von Bedeutung. Während z.B. bei der Ermittlung der Kapitalrentabilität üblicherweise gilt: Gewinn X 100: Gesamtkapital, lautet er für die Landwirtschaft: (Gewinn - Lohnanspruch) X 100: Gesamtkapital. Rein quantitativ macht der Lohnanspruch 75% - 80% des Gewinns aus.
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