(Lehnswesen, lat. "feudum", Feudalismus) Gut, das vom Eigentümer (Lehnsherr) einem Lehnsmann (Vasall) im Wege einer gegenseitigen Schutz- und Treueverpflichtung überlassen wird. Aus zunächst auf Lebenszeit verliehenen Fallehen wurden im Zeitablauf unbefristete, jederzeit widerrufbare Schupflehen und schliesslich Erblehen. Weiterverleihung durch den Lehensnehmer war möglich (Afterlehen). Durch die Belehung sollte der Lehensnehmer eng an den Lehensherrn gebunden werden. Umgekehrt kam zur Erlangung herrschaftlichen Schutzes auch die freiwillige "traditio", die Besitzübergabe und Unterwerfung, vor. Die geforderte Treueverpflichtung (Kriegsund Hofdienst) wurde nach und nach durch Abgaben ersetzt; neben Grundeigentum konnten auch Rechte (Regalien) zu Lehen vergeben werden. Neben dem Lehen stand als freies Eigentum das Allod (Allodialland), über das ohne Rücksicht auf den Lehnsherrn verfügt werden konnte. Über Afterlehen und Vergabe von Allodialland konnte der Lehensnehmer selbst wieder Lehensherr werden. So entsteht eine Lehenspyramide, die neben weltlichem auch den geistlichen Grundbesitz umfasst (vor allem durch Schenkungen an Klöster etc. entstanden). Seit dem 16. Jh. verstärkte Allodifi- zierung, d.h. Umwandlung von Lehensgut in freies Eigentum gegen Entschädigung des Lehnsherrn. Das Lehenswesen erlischt im 19. Jh. (Bauernbefreiung). Literatur: Ganshof, F. L., Was ist das Lehenswesen?, Darmstadt 1983.
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