Bezeichnung für das gezielte Absenken des Börsenkurses einer Aktie mit dem Ziel, sie hierdurch leichter handelbar zu machen. Methoden sind:
- Verringerung des Nennwertes (in Deutschland Untergrenze 5 %) oder Absenkung der Quote (Splitting),
- Emission junger Aktien zu einem Kurs, der erheblich unter dem Börsenkurs liegt (Bezugsrecht). Hierdurch entsteht Kapitalverwässerung.
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