sind Lohngruppen im Tarifvertrag für (in der Praxis meist von Frauen verrichtete) leichtere körperliche Arbeiten. Das Entgelt für diese Arbeiten ist geringer als für andere. Solche Leichtlohngruppen sind nur dann zulässig, wenn sie sich von den anderen Lohngruppen deutlich unterscheiden und wenn auch männliche Arbeitnehmer ebenso bezahlt werden, sofern sie die gleichen Arbeiten verrichten wie die erwähnten Arbeitnehmerinnen.
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