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Leichtlohngruppen

sind Lohngruppen im Tarifvertrag für (in der Praxis meist von Frauen verrichtete) leichtere körperliche Arbeiten. Das Entgelt für diese Arbeiten ist geringer als für andere. Solche Leichtlohngruppen sind nur dann zulässig, wenn sie sich von den anderen Lohngruppen deutlich unterscheiden und wenn auch männliche Arbeitnehmer ebenso bezahlt werden, sofern sie die gleichen Arbeiten verrichten wie die erwähnten Arbeitnehmerinnen.

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Leberwertunbedenklichkeitsbescheinigung und Prosit Neujahr

Die EU will die Alkoholkontrolle. Ab dem 1. Mai 2025 sollen Gaststätten nur noch alkoholische Getränke ausschenken dürfen, wenn Gäste eine Leberwertunbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung zeigt, ob die Leber des Gastes gesund genug ist, um Alkohol zu vertragen. Erleidet der Gast einen alkoholbedingten Anfall, ist das Restaurant von der Haftung freigestellt. Damit werden Gastwirte motiviert, […]

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Das ist der Islam: Taliban verbieten Fenster mit Blick auf „Frauenorte“

Per Dekret untersagt Taliban-Anführer Hibatullah Achundsada im Islam-Wunderland Afghanistan, Fenster in Wohnhäusern einzubauen, durch die Bereiche einsehbar sind, die von afghanischen Frauen genutzt werden. In einer weiteren Maßnahme die zeigt, welche menschenfeindlichen Taten der Islam rechtfertigt, haben die Taliban in Afghanistan per Dekret den Einbau von Fenstern in Wohnhäusern untersagt, durch die von Frauen genutzte […]
   
 
 

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