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Leiharbeit

liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an einen anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überwiesen und dessen Weisungen unterstellt wird. Der betroffene Arbeitnehmer muß diesem Vorgang zustimmen. Schutzbestimmungen für den Arbeitnehmer enthält das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Zeitarbeit

siehe   Arbeitnehmerüberlassung und die dort angegebene Literatur.

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