kennzeichnet die Beratung und aktive Unterstützung eines Lieferanten durch den Abnehmer bei der Lösung betrieblicher Probleme, die der Lieferant mit eigenen Mitteln nicht bewältigen kann. Primäres Ziel der Lieferantenförderung ist die störungsfreie Vertragsabwicklung, wobei durch die gewährte Hilfe langfristig auch eine Verbesserung des Preis- Leistungs-Verhältnisses erreicht werden soll. Lieferantenförderung kann durch • technische Massnahmen (z.B. technische Beratung, Bereitstellung von Werkzeugen), • wirtschaftliche Massnahmen (z. B. Gewährung von Kredit, Einräumung günstiger Zahlungsbedingungen), • personelle Massnahmen (z. B. Schulung und Weiterbildung von Mitarbeitern des Lieferanten) oder • kommunikationsfördernde Massnahmen (z. B. Anpassung von Formularen oder EDV-Programmen) betrieben werden.
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