Für Waren, die von einem Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft (EG) be- oder verarbeitet worden sind, ohne den Status des Präferenzursprungs erlangt zu haben, können sogenannte Lieferantenerklärungen (LE) ohne Präfenzursprung ausgestellt werden. Sie sind von Bedeutung, wenn zwei oder mehrere Unternehmen innerhalb der EG Be- oder Verarbeitungsvorgänge an der Ware vornehmen, die erst in der Addition der Herstellungsschritte eine ausreichende Be- und Verarbeitung im Sinne der Präferenzabkommen (Präferenznachweise) ergeben.
Vorhergehender Fachbegriff: Lieferantenerklärung (LE) | Nächster Fachbegriff: Lieferantenförderung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|