Überliquidität
entstehen dadurch, daß die Betriebswirtschaft zur Realisierung des Liquiditätsziels die notwendigen liquiden Mittel (Barreserven) vorhält oder Finanzierungsquellen offenhält (z. B. Zusicherung umfangreicher Kreditlinien bei Kontokorrentkrediten, Einräumung einer Revolving underwriting facility) oder durch Finanzierungsersatz kurzfristig liquide Mittel im notwendigen Umfang beschafft.
in der Kostenrechnung der Kreditinstitute häufig angesetzte Kostenart. Sie soll den Zinsausfall erfassen, der dadurch entsteht, daß Liquiditätsreserven in zinslosen Anlagen (Geld, Bankguthaben) gehalten werden. Ihr Kostencharakter ist umstritten, da sie auf reinen Opportunitätskosten (entgangene Zinsen) basieren. In der Erfolgsrechnung werden damit den Erlösen zu den Zinskosten noch entgangene Zinserlöse gegenübergestellt; ein Verlust für die Bank kann aber höchstens in Höhe der kalkulatorischen Zinsen für das gebundene Kapital anfallen. In Sonderrechnungen über die Zweckmäßigkeit von Liquiditätsreserven dagegen kann es durchaus sinnvoll sein, den durch Bildung von Liquiditätsreserven entgangenen Gewinn dem daraus entstehenden Nutzen (höhere Liquidität) gegenüberzustellen.
1. Aufwendungen bzw. Kosten, die einer Bank durch die Unterhaltung von vor allem primärliquiden Mitteln einschl. der Mindestreserve entstehen. 2. Kostenelement bei der Mindestmargensteuerung bzw. im Rahmen der Ermittlung kostenbezogener Mindestpreise für Bankleistungen im Rahmen einer Mindestmar-genkalkulation der Bank. Ergeben sich einmal aus Kosten der Mindestreservehaltung für die Kundeneinlagen sowie evtl. darüber hinausgehender Unterhaltung niedrig oder unverzinslicher liquider Mittel, zum anderen aus dem Erfordernis zur Anlage von Finanzierungsmittelüberhängen.
Vorhergehender Fachbegriff: Liquiditätskontrolle | Nächster Fachbegriff: Liquiditätskosten
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|