dasjenige Beschäftigungsintervall, das zwischen der Nutzschwelle und dem Liquiditätsgrenzpunkt liegt. Innerhalb der Liquiditätsspanne besteht für die Unternehmung bei Rückgang der Beschäftigung keine Gefährdung der Liquidität, sofern der Beschäftigungsrückgang nicht länger dauert als die für die Ermittlung des Liquiditätsgrenzpunktes angesetzte Frist.
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