Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen im Käuferland. Diese werden von der HERMES-Kreditversicherungs AG nur gedeckt, wenn sie Gegenstand des Exportvertrages sind und notwendigerweise zum Projekt gehören, auf das sich die Absicherung bezieht. Sie dürfen dabei den Prozentsatz der vereinbarten An- und Zwischenzahlungen nicht überschreiten, da durch die Bundesdeckung nie mehr als 100% des Wertes der exportierten Lieferungen und Leistungen abgesichert wird.
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