Die Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund der Selbstkosten für öffentliche Auftraggeber (LSO) bestimmen die Aufgliederung der Selbstkosten in der , Betriebsbuchhaltung nach Kostenträgern, Kostenarten und Kostenstellen. Der Auftraggeber kann verlangen, daß diese Gliederung auch in der Kalkulation zum Ausdruck kommt.
LSÖ ist die Abkürzung für Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber.
Die LSÖ wurden 1953 durch die LSP abgelöst.
Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber vom 15.11.1938 (letzte Fassung: 12.2.1942). Die LSO wurden durch die LSP abgelöst.
früher gültige, nunmehr durch die LSP abgelöste Preisverordnung für öffentliche Aufträge.
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