monetäre Umweltschäden, die durch die Lärmbelastung entstehen: (1) Produktivitätsverluste und "Lärmrenten": Lärm kann die Arbeitsleistung vermindern und zu gesundheitlichen Schädigungen führen. Die Verluste durch lärmbedingte verminderte Arbeitsleistungen betragen in der Bundesrepublik Deutschland etwa 3 Mrd. DM, die aufgrund der Lärmschäden bei Arbeitnehmern zu zahlenden Renten werden schätzungsweise auf 0,5 Mrd. DM pro Jahr ansteigen (jeweils Preise von 1984). (2) Wertminderungen von Grundstücken und Gebäuden: Die Verminderung des Wertes von Wohnungen z. B. durch Strassenlärm wurde in einer Untersuchung durch den Vergleich von Mietzinsunterschieden ermittelt. Für die Bundesrepublik Deutschland ergibt sich eine Gesamtsumme an Verlusten durch Lärm von 29,3 Mrd. DM pro Jahr.
(3) Aufwendungen für Abwehrmassnahmen: Die Bundesregierung wendet allein für den Lärmschutz an Bundesstrassen 250 Mio. DM auf, dazu kommen Schallschutzfenster- Programme sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Bekämpfung des Lärms. Aber auch die Industrie beteiligt sich an diesen Aufwendungen mit ca. 300 Mrd. DM pro Jahr. Den betroffenen Bürgern schliesslich entstehen Arzneimittelkosten, Aufwendungen für Erholungsfahrten und Umzugskosten in Höhe von etwa 2 Mrd. DM.
Vorhergehender Fachbegriff: Lärmabgabe | Nächster Fachbegriff: Lärmschutz
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|