ist ein besonderer Tarifvertrag, der für längere Zeit gilt und entsprechend solche Arbeitsbedingungen regelt, die auf längere Sicht gleich bleiben sollen. Hierzu gehören z.B. Kündigungsfristen, Arbeits- und Urlaubszeiten, Zuschläge zum Lohn usw. Ergänzend wirken die kürzerfristigen Tarifverträge.
Nach dem typischerweise vereinbarten Inhalt werden Tarifverträge unterschieden in Lohn oder Gehaltstarifverträge, in denen die Höhe des Arbeitsentgelts festgelegt wird, Lohn oder Gehaltsrahmentarife, die allgemeine Grund sätze der Entlohnung, wie z. B. Bestimmungen über Lohngruppen und Arbeitsbewertungsverfahren, enthalten, und Manteltarifverträge. Im Manteltarifvertrag werden die allgemeinen Bedingungen (der sog»Mantel) des Arbeitsverhältnisses festgelegt. Das Spektrum der möglichen im Manteltarifvertrag zu treffenden Vereinbarungen ist außerordentlich breit. Es reicht von Bestimmungen über Arbeitszeit, Zuschläge für Mehr, Nacht und Schichtarbeit, Urlaub usw. bis hin zu Kündigungsvoraussetzungen und Kündigungsfristen. Seit Anfang der siebziger Jahre werden auch mehr Fragen der Humanisierung des Arbeitslebens, der Bewältigung des technischen Wandels und des Datenschutzes zum Gegenstand (mantel) tarifücher Regelungen. Die Bestimmungen im Manteltarifvertrag gehen dabei teilweise weit über die gesetzlichen (Schutz) Vorschriften, wie z. B. die Arbeitszeitord nung, hinaus, teilweise haben sie auch gar keine gesetzliche Entsprechung. Aus dem allgemeinen Manteltarifvertrag können Einzelkomplexe ausgegliedert und in speziellen Manteltarifvertrag geregelt werden. So gibt es z. B. besondere Manteltarifvertrag für Auszubildende oder für Fragen der Sicherung älterer Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu den häufig regional begrenzten Lohn und Gehaltstarifverträgen umfaßt der räumliche Geltungsbereich von Manteltarifvertrag im allgemeinen das gesamte Bundesgebiet. Ihre Laufzeit beträgt i. d. R. etwa drei Jahre und entspricht damit der von Rahmentarifverträgen, da in beiden Fällen selten Anlässe für kurzfristige Veränderungen gegeben sind.
Tarifvertrag zur Regelung von Arbeitsbedingungen, die nicht Gegenstand eines spezielleren Entgelttarifvertrags sind. Siehe auch Arbeitsrecht (mit Literaturangaben).
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