innerbetriebliche Verrechnung von Gütern und Dienstleistungen bei Lieferungen an Teilbetriebe zum gegenwärtigen Marktpreis. Voraussetzung für diese Verrechnung ist, daß ein Marktpreis existiert. Er enthält für den Teilbetrieb bereits den Marktgewinn zuzüglich der nicht entstandenen Vertriebskosten im Unterschied zu den Selbstkosten. Wird der Marktpreis als Mittel der betrieblichen Verrechnung gewählt, schwindet sein Marktcharakter und er hat lediglich den vorgegebenen kalkulatorischen Zweck zu erfüllen.
Da die Marktpreise starken Schwankungen unterliegen können, sind sie als Kontrollinstrumente ungeeignet; ein zusätzlicher fester Betriebspreis muß herangezogen werden. Nur in einzelnen Fällen erscheint eine Marktpreisverrechnung vorteilhaft. Steht die Errechnung des Gewinnes der Teilbetriebe im Vordergrund, bietet sich die Marktpreisverrechnung wegen ihrer Gewinnkomponente an. Ebenfalls ist sie von Vorteil, wenn die Zwischenprodukte teilweise oder ganz vom Markt bezogen werden. Ferner bei Konzernen, deren Teilbetriebe unternehmerisch selbständig sind (auch innerbetriebliche Leistungsverrechnung; pretiale Betriebslenkung).
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