Diese Größe findet Verwendung bei der Errechnung des Bruttogewinns pro Einheit der Engpaßbelastung bei nur einem Engpaß. Dabei werden die Deckungsbeiträge der einzelnen Erzeugnisse oder Erzeugnisgruppen durch die zugehörige Maßgröße der Engpaßbeanspruchung dividiert. Solche begrenzende Faktoren (Maßgrößen) können beispielsweise sein: Maschinenstunden, Materialmengen, Arbeitszeiten und Energieeinheiten.
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