Recu de Bord (du Capitaine), Bordempfangsschein
Vorläufige Bescheinigung der Schiffahrtsgesellschaft (Verfrachter) oder ihres Vertreters, aus der hervorgeht, daß sich die Ware an Bord des Schiffes befindet, und daß sich der Verfrachter vorbehält, die Konnossemente nur gegen Rückgabe des Mate’s Receipt auszuhändigen.
Steuermannsquittung; Bescheinigung über den tatsächlichen Erhalt der Ware (Konnossement).
(Steuermannsquittung). Geht häufig dem Bordkonnossement voraus; als vorläufige Bescheinigung einer Schiffsgesellschaft (Verfrachter) oder ihres Vertreters (z. B. des Kapitäns des Schiffes), dass sich die Ware als Frachtgut an Bord des Schiffes befindet und sich der Verfrachter vorbehält, Bordkonnossemente gegen Rückgabe des M. R. auszuhändigen. Der Ablader füllt dann die erforderliche Zahl der Bordkonnossemente aus und legt sie mit dem M. R. dem Verfrachter zur Unterschrift vor.
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