Anpassungsmassnahmen im Rahmen betrieblicher Beschäftigungspolitik. Durch die Einführung bzw. Ausdehnung von Überstunden und Sonderschichten können das betriebliche Arbeitvolumen vergrössert und dadurch ein zeitlich begrenzter Mehrbedarf oder ein quantitativer und qualitativer Engpass auf dem Arbeitsmarkt überbrückt werden. Der Umfang der Mehrarbeit wird vom Gesetzgeber durch die Arbeitszeitordnung begrenzt.       
 
siehe  Überstunden. 
 
 
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