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Minderaktie

(Kleinaktie) Anteil an einer Aktiengesellschaft, der qualitativ die gleichen Rechte wie die übliche Stammaktie verbrieft, jedoch auf einen Nennwert von unter 50 ausgestellt ist. Durch die stärkere Stückelung und den damit verbundenen niedrigeren Kaufpreis will man den Kreis der Kleinaktionäre zur Anlage in Produktivvermögen anreizen. In Deutschland wurden Kleinaktien nach dem Zweiten Weltkrieg im Zusammenhang mit der Privatisierung von Staatsbetrieben (z. B. VW) und der Ausgabe von Volksaktien eingeführt. Nach geltendem Recht (§ 8 AktG) ist die Emission von Minderaktien bis zu einem Mindestnennwert von 5 gestattet. Aufgrund des derzeit hohen Kursniveaus an der deutschen Aktienbörse, das die Anlage kleiner Geldbeträge in Produktivvermögen erschwerte, wurde das Aktienrecht derart novelliert, daß der Mindestnennbetrag auf 5 herabgesetzt wurde. Zahlreiche namhafte Aktiengesellschaften haben zwischenzeitlich den Nennwert ihrer Aktien auf 5 festgesetzt.

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