Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Mitgliedschaftsrecht

Siehe dazu Aktionärsrechte.

Siehe: Aktionärsrechte

Die einer an einer Unternehmung beteiligten Bank durch Beteiligungstitel gegebenen Mitwirkungsrechte. Ggs.: Gläubigerrechte.

Rechte, die aus der Mitgliedschaft einer Person zu einer Personengesamtheit begründet sind, z.B. Geschäftsführungsrecht oder Vermögensrechte (d.h. ein Anteil am Vermögen). Den Mitgliedschaftsrechten stehen i.d.R. Pflichten gegenüber, z.B. Mitverwaltungs- pflicht oder Beitragspflicht. Die Mitgliedschaft ist vielfach ein höchstpersönliches Recht, in anderen Fällen aber auch veräusserlich und vererblich.

Vorhergehender Fachbegriff: Mitgliedschaftspapier | Nächster Fachbegriff: Mitgliedschaftsrechte



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Marktattraktivitäts-Wettbewerbsvorteils-Portfolio | Battelle-Institut e.V. | Weltabschlussprinzip

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon