Nach Art. 32.5 und Art. 33.1 der Satzung des ESZB und der EZB richtet sich die Verteilung der um die Zinszahlungen auf Einlagen der Kreditinstitute (im wesentlichen also auf Mindestreserveguthaben) verminderten monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken und des Nettogewinns der EZB (gegebenenfalls nach Abzug von Zuführungen zu einem Reservefonds) nach den voll eingezahlten Anteilen am Kapital der EZB. Bei den monetären Einkünften der nationalen Zentralbanken handelt es sich um Einnahmen aus Vermögenswerten, die nationale Zentralbanken als Gegenposten zum Banknotenumlauf und zu ihren Verbindlichkeiten aus Einlagen der Kreditinstitute halten.
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