Ausnutzen von Informationsvorteilen (z. B. fehlender Anreiz zur Sorgfalt bei Versicherungen). Tritt nach Vertragsabschlüssen (Vertrag) auf infolge asymmetrischer Informationsverteilung bezüglich der Handlungen. Die besser informierte Seite nutzt Informationsvorteile und versucht, das Vertragsergebnis zu beeinflussen.
Moral Hazard entsteht, wenn die Anbieter von Versicherungen nicht einwandfrei zwischen tatsächlichem Risiko und fahrlässigem Verhalten der Versicherten unterscheiden können oder wollen.
Subjektives Risiko
Begriff aus der Versicherungswirtschaft, der alle Risiken bezeichnet, die sich aus der Person (auch Gesellschaft) des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten ergeben. Hierzu gehören unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Rechtsempfinden sowie das Risikoempfinden der versicherten Person (Firma). In einem weiteren Sinne wird hierunter das verminderte Risikobewußtsein eines Versicherten gegenüber der versicherten Sache gekennzeichnet. Beispiele sind zu geringe Sicherheitsvorkehrungen im See- oder Luftfrachtverkehr, so daß eventuell Sach- bzw. Personenschäden nicht zu Lasten des Verfrachters gehen, sondern von Versicherungen getragen werden. Zur Erhöhung des Risikobewußtseins tragen versicherungsvertraglich fixierte Sorgfaltspflichten, regelmäßige Kontrollen sowie das Bewußtsein gemeinsamer Interessen von Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber durch Gewinn-, Prämien- oder Bonussysteme und Franchisen bei. Der Begriff «Moral Hazard» spielt auch bei der Diskussion und Behandlung von internationalen Schuldenfragen eine Rolle. Als «Moral Hazard» wird hier das Risiko bezeichnet, daß internationale Stützungsaktionen - insbesondere auch solche mit Einsatz von öffentlichen Geldern durch den Internationalen Währungsfonds (IWF), die Weltbankgruppe und Regierungen - falsche Signale setzen können, indem sie nachteilige Folgen unangemessener Wirtschaftspolitiken von Schuldnerländern bzw. Fehleinschätzungen von -privaten - Gläubigern abwenden oder zumindest abmildern und damit den Anreiz zu wirtschaftspolitischem Wohlverhalten auf seiten der kreditnehmenden Länder sowie das Risikobewußtsein auf seiten der Kreditgeber mindern.
aus dem Versicherungswesen stammender Begriff für den Sachverhalt, dass dem Versicherer über das echte Risiko, das sich auf unkontrollierte äussere Einflüsse bezieht, hinaus ein zusätzliches, nämlich das "moralische" Wagnis entsteht, weil der Versicherungsnehmer sich nachlässig verhält, und der Versicherer aus Gründen mangelnder Information beide Schadensursachen nicht voneinander unterscheiden kann. Das Bestehen einer Versicherung kann somit einen Anreiz zu unvorsichtigem Handeln darstellen, was entsprechend höhere Prämien nach sich zieht. Moral hazard-Phänomene sind verstärkt zu beobachten, wenn die Mentalität des "Wiederhereinholens" von Beitragsleistungen hinzutritt. Letzteres ist insb. bei Zwangsver- sicherung (z.B. Krankenpflichtversicherung) nicht auszuschliessen, zumal wenn die Beiträge eine bestimmte Schwelle fühlbar übersteigen. Moral hazard tritt jedoch nicht nur im Versicherungswesen auf, sondern immer dann, wenn bestimmte Risiken vom Kollektiv abgedeckt werden (Wohlfahrtsstaat, Gesundheitsökonomik). Der Sachverhalt des moral hazard erinnert insofern an die Übernutzungserscheinungen bei bestimmten Formen des gemeinsamen Eigentums (z.B. Allmende). Literatur: Frey, B. S., Theorie demokratischer Wirtschaftspolitik, München 1981.
ist ein ursprünglich aus dem Versicherungswesen stammender Begriff, mit dem das moralische Risiko bezeichnet wird, dass der Versicherungsnehmer die Versicherung täuscht und betrügt, etwa indem er vor Vertragsabschluss bestimmte Risiken verschleiert. Der Begriff wird heute auch ausserhalb des Versicherungswesens vor allem vom Principal-Agent-Ansatz verwendet, um auf die moralischen Wagnisse hinzuweisen, die praktisch in allen Beziehungen auftauchen, in denen ein Auftraggeber und ein Auftragnehmer sich gegenüberstehen.
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