Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Notes

Der Anhang ist ein rechtsformunabhängiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Größenabhängige Erleichterungen bestehen nicht. Eine Frist zur Aufstellung ist nicht vorgegeben. Die Funktionen des Anhangs (IAS 1.91 (a)-(c)) bestehen in der Erläuterungs-, Entlastungs- und Ergänzungsfunktion. Die Korrekturfunktion wird ersetzt durch die Vorgabe, dass von speziellen Einzelvorschriften abzuweichen ist, wenn es die Einhaltung des Grundsatzes der „fair presentation“ verlangt (IAS 1.13). IAS 1.92 fordert eine systematische Strukturierung des Anhangs sowie für jede Position von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung Querverweise („cross reference“) auf entsprechende Anhanginformationen. Nach IAS 1.94 ist zunächst — wenn gegeben — die Übereinstimmung des Abschlusses mit den IAS darzulegen („statement of compliance with international accounting standards“). Anschließend sind die angewandten Bewertungsmaßstäbe sowie Bilanzierungsmethoden zu erläutern („statement of the measurement basis and accounting policies applied“). Es folgen die unterstützenden Informationen („supporting information“) zu Positionen der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung, die in der Reihenfolge derselben anzuordnen sind („explanatory notes“). Schließlich sind sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Informationen („other financial and non-financial disclosures“) zu geben.

s. Anhang

Notes sind vergleichbar mit Obligationen. Es sind mittel- und langfristige Schuldverschreibungen, die jedoch Wertpapiercharakter haben. Diese Schuldverschreibungen oder Schuldscheine lauten i. d. R. über größere Beträge und sind in einer Summe rückzahlbar. Bei einem Engagement ist zu beachten, dass bei derartigen Emissionen im Gegensatz zur Emission von Aktien und Obligationen kein Prospektzwang aufgrund börsenrechtlicher Vorschriften oder nach Verkaufsprospektgesetz besteht. Damit entfällt eine Prospekthaftung des Schuldners und
der mit der Emission beauftragten Banken. Notes werden außerbörslich gehandelt, es besteht hierfür zwischen den Banken ein Markt.

Mittelfristige Schuldverschreibungen, z. B. Euro-Notes. Abgrenzung gegenüber Bonds.

Vorhergehender Fachbegriff: Notenumlauf | Nächster Fachbegriff: Notgeld



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Angestrebter Marktanteil | selektiver Vertrieb | nachhaltige Entwicklung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon