Zeitraum des rentabilitäts-, liquiditäts- und risikooptimalen Einsatzes eines aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgutes in einem Unternehmen. Sie ist vergleichbar mit der handelsrechtlichen Abschreibungsdauer. Die Nutzungsdauer wird durch den wirtschaftlichen Ersatzzeitpunkt unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte bestimmt. Eine Vorherbestimmung ist nur möglich, wenn das Wirtschaftsgut keiner qualitativen Weiterentwicklung unterworfen ist (bei Konstanz aller anderen Parameter, die im Rahmen der Entscheidung berücksichtigt werden). Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist nicht mit der technischen Lebensdauer eines Investitionsgutes identisch. Das Investitionsgut kann technisch durchaus funktionsfähig sein, während die wirtschaftliche Nutzungsdauer nicht mehr gegeben ist.
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