von der öffentlichen Hand ausgegebene (emittierte) Anleihe.
Anleihe der öffentlichen Hand zur Deckung eines langfristigen Kapitalbedarfs, der durch gewöhnliche Einnahmen nicht finanziert werden kann. Meist geht es um die Finanzierung kapitalintensiver Projekte (z. B. Kanäle, Krankenhäuser etc.), bei denen das Kapital zudem langfristig gebunden ist. Emittenten sind Bund, Länder, Gemeinden, Bahn, Post, öffentlich-rechtliche Zweckverbände. Eine dingliche Besicherung der öffentlichen Anleihen, Kassenobligationen und Schatzanweisungen erfolgt nicht.
siehe Anleihe der öffentlichen Hand.
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