Öffentliche Betriebe sind von der öffentlichen Hand im öffentlichen Interesse unterhaltene, erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Einrichtun gen auf wirtschaftlichem Gebiet. Hierzu gehören die Deutsche Bundesbahn als Anstalt des öffentli chen Rechts ebenso wie die Bun despost als ein vom Gesamtvermögen des Bundes ausgegliedertes Sonder vermögen, des weiteren die kommu nalen Eigenbetriebe, wie z. Betriebe, öffentliche städ tische Verkehrsbetriebe und Versor gungs Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die selbstän digen Regiebetriebe (»Verwaltungs- Unternehmen«), wie etwa Schlacht höfe, Forsten und Domänen. Keine öBetriebe, öffentliche sind reine Verwaltungseinrich tungen, wie z. Betriebe, öffentliche Schulen und Paß stellen, weil keine erwerbswirtschaft liche Zielsetzung vorliegt. Unternehmen der öffentlichen Hand, die in der Rechtsform der Kapital gesellschaft geführt werden, sind kei ne öffentlichen, sondern private Betriebe; Beispielsfall: Stadtwerke AG.
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