Die Gestaltung der Weltwirtschaftsordnung wird auch als internationale Ordnungspolitik bezeichnet. Dazu gehören die Außenhandelspolitik, die Währungspolitik und auch die Entwicklungspolitik. Ein einheitlicher, allgemein anerkannter Ordnungsrahmen ist bisher nicht geschaffen worden. Institutionelle Verantwortung tragen der Internationale Währungsfonds (IWF, Währungspolitik) und die Welthandelsorganisation (WTO, Außenwirtschaftspolitik). Eine Aufsichtsbehörde für international agierende Unternehmen (Global Players) im Sinne eines Weltkartellamtes ist nicht geschaffen worden. Auch die internationalen Kapitalströme fließen ungehindert und unkontrolliert. Da sie — beispielsweise bei Spekulationswellen — internationale Finanzkrisen auslösen können, wird immer wieder die Forderung nach einer internationalen Finanzarchitektur erhoben, die ordnungspolitischen Anforderungen genügt und für alle Länder verpflichtend ist. Ob sich bei der Neugestaltung der Weltwirtschaftsordnung denkbare Kompromisse umsetzen lassen, ist angesichts der realen Machtverteilung und multipolarer Interdependenzen unwahrscheinlich.
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