Die Anlagenbuchhaltung hat im wesentlichen die folgenden Aufgaben: die Erfassung des Neuzugangs sowie die Erfassung und Ermittlung der Abgänge und Wertminderungen am Anlagevermögen. Entsprechend diesen beiden Grundfragen spielt sich auch der Arbeitsablauf in der Anlagenbuchhaltung ab. Die Erfassung des Anlagenzuganges wird dadurch kompliziert, daß ein Teil der Anlagen in der Regel vom Betrieb selbst erstellt wird; dabei nimmt der Erstellungprozeß einen oft erheblichen Zeitraum in Anspruch. Die Anlagenbuchhaltung ist somit von der Kostenrechnung abhängig.
Die Kalkulation hat die Aufgabe, die Herstellkosten der einzelnen Aufträge zur Anlagenerstellung festzustellen (Nachkalkulation des einzelnen Auftrages) und hieraus die monatlichen Kosten der Anlagegruppen zu ermitteln. Die monatlichen Herstellkosten der Anlagegruppen werden an die Geschäftsbuchhaltung weitergegeben und von dieser im Hauptbuch verbucht. Die Anlagenbuchhaltung inventarisiert die einzelnen Aufträge, bestimmt ihre endgültige Einordnung in die Systematik der Klasse 0 und gibt der Geschäftsbuchhaltung die Anweisung für die Auflösung des Anlagenzugangskontos. Für die Verminderung des Anlagenbestandes gibt es zwei Fälle: der körperliche Abgang durch Verkauf, Verschrottung etc. und die normale Wertminderung durch Zeitablauf und Verschleiß, die durch Abschreibung erfaßt wird. Der körperliche Abgang wird von der Anlagenbuchhaltung aufgrund der ihr zugehenden Abgangsbelege (Rechnungsdurchschriften, Vernichtungsbelege u.ä.) verbucht.
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