Markt, der sich komplementär zu einem originären Markt für bestimmte Objekte gebildet hat. Ein Beispiel hierfür ist der nachbörsliche Computerhandel als Parallelmarkt zum Börsenhandel. In der Regel findet der Begriff auch Anwendung zur Bezeichnung von inoffiziellen Devisenmärkten, die sich vor allem in Ländern mit Devisenbewirtschaftung bilden. Darüber hinaus werden auch Währungsaußenmärkte (Xeno-Märkte und Euromärkte) als Parallelmärkte zu den nationalen Geld- und Kapitalmärkten bezeichnet.
Inoffizieller, von Zentralbank bzw. Währungsbehörden eines Landes jedoch - oft stillschweigend - erlaubter Devisenmarkt. Die dort ermittelten Preise (Wechselkurse) weichen u. U. stark von denen am offiziellen Markt ab.
1. Nebenmarkt für ein vertretbares Gut, insb. für bestimmte Devisen oder Effekten. Es besteht also ein meist börslicher Hauptmarkt, neben den ausserbörslich oder an einer Konkurrenzbörse ein Nebenmarkt tritt. Es handelt sich um einen Fall der horizontalen Börsen- oder Marktsegmentierung. Gebräuchlich ist der Ausdruck "Parallelmarkt" besonders für einen inoffiziellen Devisenmarkt, der im Gegensatz zum schwarzen Markt von den offiziellen Stellen zumindest geduldet wird. die beiden unteren vertikalen Marktsegmente (*Börsensegmente) der Amsterdamer Effektenbörse (offizieller und inoffizieller Parallelmarkt). Sie wurden 1982 eingerichtet und, wenn auch auf weniger anspruchsvollem Niveau, "parallel" zu den oberen Börsensegmenten strukturiert und reglementiert. Seither wird der Ausdruck auch in Deutschland für untere, speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnittene Börsensegmente verwendet.
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