Reederei
Rechtsformen der Verkehrsbetriebe
dem Seerecht eigentümliche Gesellschaftsform, bei der das Eigentumsrecht an dem Schiffsbestand in Parten (d.h. festen Anteilen) auf die Mit- oder Partenreeder verteilt ist. Im Partenbrief wird die Höhe der Kapitalbeteiligung festgehalten, nach der Kosten-und Erlösanteile des Partenreeders ermittelt werden.
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